Nach der Implementierung des StaRUG-Verfahrens in 2021 zeichnet sich abermalig die Einführung eines neuen sanierungsrechtlichen Verfahrens ab. Auch wenn der europäische Gesetzgebungsprozess sich noch in einem frühen Stadium befindet, verspricht die bisher angedachte Art und Weise der Umsetzung der gesetzlichen Änderungen sowohl für (potentielle) Schuldner als auch für die übrigen Beteiligten im insolvenznahen Umfeld weitreichende Folgen zu haben.

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